Betreuung braucht Klarheit, Struktur und Vertrauen.
Klar, persönlich, verlässlich –
als gesetzlicher Betreuer und Verfahrenspfleger.
Leitgedanke
„Klarheit schafft Vertrauen — und Vertrauen trägt durch schwierige Zeiten.“
Wir sind vom bis einschließlich urlaubsbedingt nicht erreichbar.
Sie erreichen uns in dieser Zeit weiterhin per E-Mail.
Ihre Situation
Der passende Einstieg
Je nach Situation zählen andere Fragen zuerst. Hier finden Sie passende Antworten – klar und auf den Punkt.
Für betroffene Personen
Hier finden Sie Orientierung zu Ihren Rechten, den Aufgabenbereichen, dem Ablauf und den Kontaktmöglichkeiten.
WeiterlesenFür Angehörige
Wir ordnen typische Fragen ein, nennen hilfreiche Angaben und zeigen, wo rechtliche Betreuung ihre Grenzen hat.
WeiterlesenFür Behörden und Einrichtungen
Hier finden professionelle Beteiligte Kontaktwege, Zuständigkeiten und praktische Hinweise.
Zum FachzugangLeistungsüberblick
Rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
Beide beruhen auf gerichtlicher Bestellung, unterscheiden sich aber deutlich in der Aufgabe.
Gerichtlich festgelegte Aufgabenbereiche
Rechtliche Betreuungen
Rechtliche Betreuung gilt immer nur für die Aufgabenbereiche, die das Gericht konkret festlegt – etwa rechtliche Angelegenheiten, Abstimmungen, Anträge, Bescheide und Fristen.
- Aufgabenbereiche statt pauschaler Zuständigkeit
- Behördenkontakte, Schreiben und Fristen
- notwendige Hilfen anstoßen, nicht selbst als Pflege oder Alltagshilfe leisten
Ich übernehme auch Ergänzungs- und Verhinderungsbetreuungen, wenn das Betreuungsgericht dies für eine konkrete Angelegenheit oder Vertretungssituation anordnet.
Interessen im konkreten Verfahren
Verfahrenspflegschaften
Verfahrenspflegschaft gilt für ein einzelnes, konkretes gerichtliches Verfahren. Meine Aufgabe ist es, die Sichtweise und die Interessen der betroffenen Person in dieses Verfahren einzubringen.
- Gespräch mit der betroffenen Person
- Sichtung verfahrensrelevanter Unterlagen
- Rückmeldung an das Gericht
Klare Zuständigkeit
Was rechtliche Betreuung nicht ist
Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft beruhen auf gerichtlicher Bestellung und gelten nur für klar bestimmte Aufgaben oder Verfahren. Wir sind keine Pflegeeinrichtung, kein Notfalldienst und keine allgemeine Rechtsberatungsstelle. Praktische Hilfen können wir im zuständigen Aufgabenbereich anstoßen oder mit abstimmen.
Arbeitsweise
Arbeitsweise
Wir ordnen Unterlagen, Fristen und Rückmeldungen nachvollziehbar. Zugleich bleibt die persönliche Situation der betroffenen Person für uns maßgeblich.
Klar in den Aufgabenbereichen
Für uns zählt, was das Gericht festgelegt hat und was rechtlich geklärt werden muss.
Verlässlich in der Abstimmung
Wir ordnen und bearbeiten Unterlagen, Fristen und Rückmeldungen nachvollziehbar.
Persönlich im Gespräch
Die betroffene Person bleibt mit ihrer Sichtweise und ihrer Lebenssituation im Mittelpunkt.
Region
Tätig im Burgenlandkreis und in Gera
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Burgenlandkreis, insbesondere in Zeitz, Weißenfels und Naumburg. Darüber hinaus sind wir auch in Gera und im angrenzenden Umland tätig.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
Für Anfragen, Rückmeldungen oder Abstimmungen erreichen Sie uns per E-Mail. Weitere Kontaktmöglichkeiten und die telefonische Sprechzeit finden Sie auf der Kontaktseite.