Leistungen
Leistungen
Ich übernehme rechtliche Betreuungen, besondere Betreuungskonstellationen und Verfahrenspflegschaften nach gerichtlicher Bestellung. Ergänzend können wir in geeigneten Fällen soziale Beratung und Fallklärung gesondert vereinbaren.
Überblick
Die Tätigkeitsbereiche
Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft ordnet jeweils das Gericht an. Die Aufgaben unterscheiden sich jedoch deutlich.
Rechtliche Angelegenheiten
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung gilt für die konkreten Aufgabenbereiche, die das Gericht festlegt – zum Beispiel Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Wohnungsangelegenheiten.
- gerichtlich festgelegte Aufgabenbereiche
- Anträge, Bescheide, Schriftverkehr und Fristen
- notwendige Hilfen anstoßen, aber nicht selbst als Pflege oder Alltagshilfe leisten
Interessen im Verfahren
Verfahrenspflegschaft
Verfahrenspflegschaft gilt für ein konkretes gerichtliches Verfahren. Meine Aufgabe ist es, die Sichtweise der betroffenen Person aufzunehmen und in das Verfahren einzubringen.
- Bestellung für ein konkretes gerichtliches Verfahren
- Gespräch mit der betroffenen Person
- Rückmeldung an das Gericht
Nach gesonderter Vereinbarung
Unterstützung bei sozialen Fragestellungen
Neben den gerichtlichen Bestellungen bieten wir in geeigneten Fällen auch gesondert vereinbarte Unterstützung bei sozialen Fragestellungen an – etwa bei der Einordnung von Zuständigkeiten, der Vorbereitung von Anträgen oder der Strukturierung der nächsten Schritte.
- soziale und behördliche Zuständigkeiten einordnen
- Unterlagen, Anträge und nächste Schritte strukturieren
- komplexe soziale Situationen gemeinsam übersichtlich machen
Umfang und Vergütung vereinbaren wir vorab individuell. Das ersetzt keine rechtliche Betreuung, keine Rechtsberatung und keine Notfallleistung.
Besondere Betreuungskonstellationen
Ergänzend oder vertretungsweise bestellt
In bestimmten gerichtlichen Situationen ordnet das Gericht eine Betreuung ergänzend oder vertretungsweise an.
Ergänzungsbetreuung
Eine Ergänzungsbetreuung kann nötig werden, wenn ein bestimmter Aufgabenbereich oder eine konkrete Angelegenheit zusätzliche betreuungsrechtliche Vertretung braucht. Sie bezieht sich regelmäßig auf einen klar begrenzten Anlass und wird vom Betreuungsgericht angeordnet.
- gerichtliche Bestellung für eine konkrete Angelegenheit
- ergänzend zu einer bestehenden Betreuung möglich
- klar begrenzter Aufgabenbereich
- sachliche Abstimmung mit Beteiligten und Gericht
Verhinderungsbetreuung
Eine Verhinderungsbetreuung kommt infrage, wenn eine bestellte Betreuungsperson vorübergehend verhindert ist und in dieser Zeit weiterhin rechtliche Vertretung nötig ist. Umfang und Aufgabenbereich bestimmt das Betreuungsgericht.
- vorübergehende Vertretung bei Verhinderung
- gerichtliche Bestellung
- begrenzter Zeitraum oder Anlass
- Fortführung notwendiger rechtlicher Angelegenheiten
Beide Konstellationen beruhen auf einer gerichtlichen Bestellung.
Grenzen und Zuständigkeit
Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft selbst beruhen auf gerichtlicher Bestellung. Sie ersetzen keine Pflege, Haushaltshilfe, Fahrdienste, medizinische Behandlung, akute Krisenintervention oder allgemeine Rechtsberatung. Davon zu unterscheiden sind gesondert vereinbarte Unterstützungsleistungen bei sozialen Fragestellungen.
Kontakt und Abstimmung
Wenn Sie klären möchten, ob Ihr Anliegen die rechtliche Betreuung, eine Verfahrenspflegschaft oder eine andere Zuständigkeit betrifft, melden Sie sich über die Kontaktseite.