Leistungen
Leistungen
Das Betreuungsbüro übernimmt rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften nach gerichtlicher Bestellung. Beide Tätigkeiten betreffen rechtliche Angelegenheiten, haben aber unterschiedliche Aufgaben und Verfahren.
Überblick
Zwei Tätigkeitsbereiche
Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft werden beide vom Gericht angeordnet. Die Aufgaben unterscheiden sich jedoch deutlich.
Gerichtlich festgelegte Aufgabenbereiche
Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung betrifft konkrete Aufgabenbereiche, die das Gericht festlegt. Das können zum Beispiel Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Wohnungsangelegenheiten sein.
- gerichtlich festgelegte Aufgabenbereiche
- Anträge, Bescheide, Schriftverkehr und Fristen
- notwendige Hilfen anstoßen, aber nicht selbst als Pflege oder Alltagshilfe leisten
Interessen im Verfahren
Verfahrenspflegschaft
Verfahrenspflegschaft bezieht sich auf ein konkretes gerichtliches Verfahren. Aufgabe ist, die Sichtweise der betroffenen Person aufzunehmen und in das Verfahren einzubringen.
- Bestellung für ein konkretes gerichtliches Verfahren
- Gespräch mit der betroffenen Person
- Rückmeldung an das Gericht
Vergleich
Der Unterschied auf einen Blick
Rechtliche Betreuung
- betrifft laufende rechtliche Angelegenheiten
- erfolgt in gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen
- kann über längere Zeit bestehen
- dient der rechtlichen Vertretung und Unterstützung
Verfahrenspflegschaft
- betrifft ein konkretes gerichtliches Verfahren
- dient der Wahrnehmung der Interessen im Verfahren
- ist verfahrensbezogen
- endet regelmäßig mit dem jeweiligen Verfahren
Hinweis
Grenzen und Zuständigkeit
Maßgeblich ist immer die gerichtliche Bestellung. Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft ersetzen keine Pflege, Haushaltshilfe oder medizinische Behandlung. Praktische Hilfen können jedoch im zuständigen Aufgabenbereich angestoßen oder abgestimmt werden.
Kontakt und Abstimmung
Wenn Sie klären möchten, ob ein Anliegen die rechtliche Betreuung, eine Verfahrenspflegschaft oder eine andere Zuständigkeit betrifft, nutzen Sie bitte die Kontaktseite.