Leistungen

Leistungen

Ich übernehme rechtliche Betreuungen, besondere Betreuungskonstellationen und Verfahrenspflegschaften nach gerichtlicher Bestellung. Ergänzend können wir in geeigneten Fällen soziale Beratung und Fallklärung gesondert vereinbaren.

Überblick

Die Tätigkeitsbereiche

Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft ordnet jeweils das Gericht an. Die Aufgaben unterscheiden sich jedoch deutlich.

Rechtliche Angelegenheiten

Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung gilt für die konkreten Aufgabenbereiche, die das Gericht festlegt – zum Beispiel Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder Wohnungsangelegenheiten.

  • gerichtlich festgelegte Aufgabenbereiche
  • Anträge, Bescheide, Schriftverkehr und Fristen
  • notwendige Hilfen anstoßen, aber nicht selbst als Pflege oder Alltagshilfe leisten
Mehr zur rechtlichen Betreuung

Interessen im Verfahren

Verfahrenspflegschaft

Verfahrenspflegschaft gilt für ein konkretes gerichtliches Verfahren. Meine Aufgabe ist es, die Sichtweise der betroffenen Person aufzunehmen und in das Verfahren einzubringen.

  • Bestellung für ein konkretes gerichtliches Verfahren
  • Gespräch mit der betroffenen Person
  • Rückmeldung an das Gericht
Mehr zur Verfahrenspflegschaft

Nach gesonderter Vereinbarung

Unterstützung bei sozialen Fragestellungen

Neben den gerichtlichen Bestellungen bieten wir in geeigneten Fällen auch gesondert vereinbarte Unterstützung bei sozialen Fragestellungen an – etwa bei der Einordnung von Zuständigkeiten, der Vorbereitung von Anträgen oder der Strukturierung der nächsten Schritte.

  • soziale und behördliche Zuständigkeiten einordnen
  • Unterlagen, Anträge und nächste Schritte strukturieren
  • komplexe soziale Situationen gemeinsam übersichtlich machen

Umfang und Vergütung vereinbaren wir vorab individuell. Das ersetzt keine rechtliche Betreuung, keine Rechtsberatung und keine Notfallleistung.

Besondere Betreuungskonstellationen

Ergänzend oder vertretungsweise bestellt

In bestimmten gerichtlichen Situationen ordnet das Gericht eine Betreuung ergänzend oder vertretungsweise an.

Ergänzungsbetreuung

Eine Ergänzungsbetreuung kann nötig werden, wenn ein bestimmter Aufgabenbereich oder eine konkrete Angelegenheit zusätzliche betreuungsrechtliche Vertretung braucht. Sie bezieht sich regelmäßig auf einen klar begrenzten Anlass und wird vom Betreuungsgericht angeordnet.

  • gerichtliche Bestellung für eine konkrete Angelegenheit
  • ergänzend zu einer bestehenden Betreuung möglich
  • klar begrenzter Aufgabenbereich
  • sachliche Abstimmung mit Beteiligten und Gericht

Verhinderungsbetreuung

Eine Verhinderungsbetreuung kommt infrage, wenn eine bestellte Betreuungsperson vorübergehend verhindert ist und in dieser Zeit weiterhin rechtliche Vertretung nötig ist. Umfang und Aufgabenbereich bestimmt das Betreuungsgericht.

  • vorübergehende Vertretung bei Verhinderung
  • gerichtliche Bestellung
  • begrenzter Zeitraum oder Anlass
  • Fortführung notwendiger rechtlicher Angelegenheiten

Beide Konstellationen beruhen auf einer gerichtlichen Bestellung.

Grenzen und Zuständigkeit

Rechtliche Betreuung und Verfahrenspflegschaft selbst beruhen auf gerichtlicher Bestellung. Sie ersetzen keine Pflege, Haushaltshilfe, Fahrdienste, medizinische Behandlung, akute Krisenintervention oder allgemeine Rechtsberatung. Davon zu unterscheiden sind gesondert vereinbarte Unterstützungsleistungen bei sozialen Fragestellungen.

Kontakt und Abstimmung

Wenn Sie klären möchten, ob Ihr Anliegen die rechtliche Betreuung, eine Verfahrenspflegschaft oder eine andere Zuständigkeit betrifft, melden Sie sich über die Kontaktseite.